Ladungssicherungs-Schulung nach VDI 2700 (Ausbildungsnachweis Ladungssicherung)
Ladungssicherung betrifft jeden, vom Absender über den Verlader oder Fahrer bis hin zu Halter des Fahrzeuges. Nicht nur in LKWs, sondern auch in Transportern, vom Fuhrunternehmen bis zum Handwerker ist es extrem wichtig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Die Anforderungen an die Ladungssicherung sind sehr unterschiedlich. Ladungssicherung führt zur Reduzierung von Transportschäden, Unfall- und Folgekosten und Vermeidung von Bußgeldern für die Verlader/innen und Fahrer/innen. Verantwortliche müssen auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Verantwortung sein, um daraus eine dem Betrieb angepasste Aufgabenzuordnung zu treffen. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, Fahrzeugaufbauten zu beurteilen, Ladungssicherungsarten und Hilfsmittel kennen, um eine wirtschaftliche und geeignete Ladungssicherung durchführen zu können.
Wir bieten Ihnen eine Grundausbildung Ladungssicherung mit folgenden Inhalten:
Rechtliche Grundlagen (VDI 2700) (StVO) (StVZO) (HGB) (UVV "Fahrzeuge")
Gerne nehmen wir in unseren Seminaren Bezug auf ihre Güter und Gegenstände.
Ladungssicherung - Auch ein Thema für Verlader! Der Verlader ist nach dem Gesetz zur Ladungssicherung verpflichtet. Die Verantwortung kann er nicht auf den Fahrer übertragen! Mögliche Rechtsfolgen für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter:
Haftungsansprüche ergeben sich:
Fahrer/innen Flurförderfahrzeuge
Flurförderfahrzeuge sind im innerbetrieblichen Transport eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Der Umgang mit dem Flurförderfahrzeug verlangt jedoch Verantwortungsbewusstsein, Können und Geschick im Umgang mit den Fahrzeugen. Die jedes Jahr verunfallten Arbeitnehmer/innen belegen, dass vorhandene Kenntnisse der Fahrer/innen von Flurförderfahrzeugen den Anforderungen nicht immer gerecht werden. Jede/r Arbeitnehmer/in der regelmäßig oder auch nur gelegentlich mit einem Flurförderfahrzeug arbeitet, benötigt zwingend einen gültigen Fahrausweis, eine entsprechende Unterweisung, sowie einen schriftlichen Fahrauftrag. Voraussetzung für die Ausbildung: Mindestalter 18 Jahre, Nachweis der gesundheitlichen Eignung (G25) Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27 (Flurförderzeuge) enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Im Rahmen unserer Seminare vermitteln wir den Teilnehmer/innen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, theoretisches Grundwissen im Umgang mit Flurförderfahrzeugen und die praktischen Grundlagen zur Bedienung von Gabelstaplern. Gerne nehmen wir in unseren Seminaren Bezug auf ihre Güter und Gegenstände und die örtlichen Einflüsse. Wir bieten Ihnen eine Grundausbildung Flurförderfahrzeuge mit folgenden Inhalten: Rechtsvorschriften: Pflichten des Fahrers/Unternehmers, Beauftragung, Unterweisung, Einweisung Arten und Aufbau: Flurförderfahrzeug, technische Grundlagen, Front- Seitenstapler etc. Grundlagen: Standsicherheit, Lastenschwerpunkt, Lastendiagramme, Tragfähigkeit, Kräfteeinwirkung Lastaufnahme: Anbaugeräte, Gabelzinken, Klammern usw., Veränderte Handhabung bei Anbaugeräten Lastentransport: Lastaufnahme , Absetzen von Lasten , Stapeln, Fahren mit Lasten, Engpässe , Innerbetriebliche Vorschriften, Öffentliche Straßen Prüfungen: Bei Fahrantritt, wiederkehrende Prüfungen Die theoretische Ausbildung und Prüfung bieten wir als Inhouseschulung oder in unseren Schulungsräumen an. Praxis: Sichtprüfungen, Technik, Übungsfahrten Vorwärts- Rückwärts – Kurven mit und ohne Last Aufnahme, Absetzen und Stapeln von Lasten Übungsfahrt Prüfunksparcour Prüfungsfahrt Die praktische Ausbildung kann zurzeit nur in ihrem Unternehmen durchgeführt werden.
Arbeitsschutz DGUV Vorschrift 1
Der moderne Arbeitsschutz ist mehr als nur ein Instrument zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufs-krankheiten. Organisierter Arbeitsschutz und die Sensibilisierung der Arbeitnehmer/innen hilft entscheidend den betrieblichen Erfolg zu sichern. Arbeitsschutzmaßnahmen sind Investitionen in die Zukunft des Unternehmens. Wirtschaftliche Effekte ergeben sich beispielsweise durch erhöhte Anwesenheit der Belegschaft - verringerte Fluktuation - qualitative und quantitative Zunahme bei Verbesserungsvorschlägen - aktivere Beteiligung an Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Belegschaft - Prestigegewinne für das Unternehmen. Ein engagiert Arbeitsschutz fördert das Wohlbefinden der Beschäftigten, erhöht er die Qualität der Arbeit und fördert die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und trägt maßgeblich zur Verbesserung des Betriebsklimas und der Kooperationsbereitschaft bei.
Seminar Arbeitssicherheit Grundlage
DGUV Vorschrift 1
mit folgenden Inhalten: Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Arbeitsplatzbeschreibung, Gefährdungsanalyse, Unterweisung, Befähigung für Tätigkeiten, Gefährliche Arbeiten, Zutritts- und Aufenthaltsverbote, Pflichtenübertragung Unterstützungspflichten und Verhalten der Arbeitnehmer/innen, Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen. Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte Allgemeine Pflichten Notfallmaßnahmen Erste Hilfe Persönliche Schutzausrüstungen Bereitstellung, Benutzung, Besondere Unterweisungen Zielsetzung dieser Seminare ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Reduzierung der unfallbedingte Ausfallzeiten, Erhöhung der Mitarbeitermotivation durch Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Gerne nehmen wir in unseren Seminaren Bezug auf ihre betriebsspezifischen Anforderungen im Arbeitsschutz, daher ist dieses Seminar auch geeignet als Unterweisungsnachweis.
Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Entsprechend ihrer Unternehmensbedürfnisse führen wir auch gerne Arbeitssicherheitsunterweisungen, natürlich in Absprache mit der Unternehmensleitung und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, in ihrem Unternehmen durch. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten bei Beschäftigungsbeginn und dann regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber und die verantwortliche Personen ihres Unternehmens bei der zeitnahen und regelmäßigen Durchführung dieser Arbeitgeberpflichten, denn Arbeitssicherheit beginnt mit Kommunikation. Arbeitssicherheitsunterweisungen sollten dazu beitragen, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesund-heitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann und nicht nur eine „lästige Pflicht“ sein. Eine Nutzbringende Unterweisung beinhaltet umfassende Information für die Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz und steigert die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten. Auch die richtige Zuordnung der Beschäftigten zu ihren Tätigkeiten (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde, körperliche Eigenschaften) und der richtige Zeitpunkt einer Arbeitssicherheitsunterweisung tragen zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei. Neben einer Arbeitssicherheitsgrundunterweisung in Form eines Seminars möchten wir zu einer nutzbringenden Arbeitsschutzunterweisung beitragen in dem wir ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aktiv mit einbeziehen und Arbeitsplatzspezifisch auch am “Schauplatz der Gefahr” unterweisen, auf die konkreten arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen eingehen und die zu beachtenden und getroffenen Schutzmaßnahmen erläutern.
Wir erstellen eine Dokumentation der sicherheitstechnischen Unterweisung für die Personalakte und auf Wunsch erhält der/die Mitarbeiter/in Informationsmaterial zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
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